Schul-ABC

A

AG’s
AG’s – Arbeitsgemeinschaften – sind freiwillige, zusätzliche Angebote zum Unterricht. Jedoch ist die Teilnahme für den angemeldeten Zeitraum verpflichtend. Das Angebot kann sich in jedem Schuljahr ändern.

Anmeldung der Schulanfänger/Ummeldung
Die Termine für die Schulanmeldung werden im Amtsblatt bekanntgegeben, außerdem erhalten die Eltern aller schulpflichtigen Kinder eine Einladung zur Schulanmeldung. Die Einladung wird im Kindergarten Ratzenried und Christazhofen ausgeteilt. Die Schulanmeldung findet in der Regel im März statt.

Ansprechpartner
siehe Kommunikation

Aufsicht
Die Kinder werden vor Schulbeginn, in den Pausen und bis zur Abfahrt der Busse beaufsichtigt.

Außerschulische Lernorte
Zu besonderen Gelegenheiten findet der Unterricht auch einmal außerhalb der Schule statt, z.B. der Besuch von Museen, Theater, Bücherei und der Feuerwehr.

B

Betreuung
1.   Verlässliche Grundschule
Über das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule wird die Betreuung zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr (montags - freitags an Schultagen) sichergestellt. Träger des Angebots ist die Gemeinde Argenbühl. Eine Anmeldung und Einverständnis der Benutzungsordnung für die Betreuung der Gemeinde Argenbühl ist erforderlich.

2.   Nachmittagsbetreuung
Über die Gemeinde Argenbühl wird eine zusätzliche Betreuung montags und donnerstags, incl. Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und verschiedenen Arbeitsgemeinschaften angeboten. Einige Angebote der Jugendmusikschule und der Sportvereine sind ebenfalls an die Betreuungszeiten gekoppelt.

Das Anmeldeformular für beide Angebote finden Sie hier

Beratungsgespräche
Während der gesamten Grundschulzeit finden in jeder Klassenstufe verbindliche Beratungsgespräche für alle Eltern der Schüler statt.
siehe auch „Grundschulempfehlung“

Beurlaubung
Möchten Sie Ihr Kind für begründete und dringende Ausnahmefälle von bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen beurlauben (gilt nicht unmittelbar vor oder nach Ferientagen), dann beantragen Sie dies bitte per Formular bei der Klassenlehrerin.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor/nach Ferientagen sowie eine Beurlaubung ab 3 Unterrichtstagen müssen Sie per Formular bei der Schulleitung beantragen.
Das Formular "Antrag auf Beurlaubung" finden Sie in der Sdui Cloud.
Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe (Hochzeiten, Todesfälle oder Wohnungswechsel). Weitere Informationen finden Sie in der Schulbesuchsverordnung § 4

Busfahrkarte
Ihr Kind hat das Anrecht auf eine Schülermonatsfahrkarte, wenn

  • es drei Kilometer oder mehr vom nächstgelegenen Schulstandort entfernt wohnt oder
  • der Schulweg vom Landratsamt als besonders gefährlich eingestuft ist (bei kürzerer Entfernung als drei Kilometer).

Der Preis ist an den bodo-Tarif gekoppelt. Ab dem dritten Kind können Sie auf Antrag die Monatsfahrkarte kostenfrei erhalten (d.h. drei Kinder haben gleichzeitig eine Schülermonatskarte, sind aber evtl. auf unterschiedlichen Schulen). Die Fahrkarte berechtigt teilweise auch zu Fahrten, die nicht in Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, z.B. am Nachmittag oder Wochenende (Details hierzu erfahren Sie über den bodo-Flyer).

Anträge zur An- oder Abmeldung einer Schülermonatskarte stellen Sie online unter www.schuelermonatskarten-ravensburg.de

E

Erster Schultag/Einschulung
Der Einschulungstag der Erstklässler wird rechtzeitig veröffentlicht. Nach dem Einschulungsgottesdienst werden die Schulanfänger in der Aula der Schule begrüßt und gehen dann mit den Klassenlehrer/innen in ihre Klassen.

Elternabend/Elternmitwirkung
Erfolgreiches und funktionierendes Schulleben gewinnt durch eine beständige und offene Zusammenarbeit mit den Eltern einer Schule.
Elternengagement findet während der gesamten Grundschulzeit statt. Schule und Eltern haben einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Austausch und Vernetzung bieten:

  • •Klassenpflegschaften/ Elternabende
  • Elterngespräche
  • Mitarbeit als Elternvertreter der Klasse, im Elternbeirat der Schule oder als Mitglied der Schulkonferenz
  • Mitarbeit/Unterstützung oder Mitgliedschaft im Förderverein der Schule.
  • Unterstützung bei organisatorischen Vorhaben: Einschulungsfeier, Schulfeste, Sportwettkämpfe, Fahrradturnier, Ausflüge und Klassenfahrten

Elternbeirat
Innerhalb jeder Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt. Sie sind u.a. Ansprechpartner für andere Eltern, koordinieren z.B. die Elternbeteiligung bei Veranstaltungen der Klasse (nach Absprache mit der Klassenlehrer/in) und sind im Konfliktfall auch Vermittler zwischen Eltern und Lehrern der jeweiligen Klasse.
Alle sechzehn Elternvertreter bilden zusammen den Elternbeirat, der sich in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr zu einer gemeinsamen Sitzung mit oder ohne Schulleitung trifft. Die Elternvertreter wählen hier aus ihrem Kreis auch den oder die Elternbeiratsvorsitzende(n) sowie eine Stellvertretung.

Englisch
Ab Klasse 3 haben die SchülerInnen bereits Englischunterricht. In zwei Wochenstunden werden die Kinder vergleichsweise spielerisch an die Fremdsprache herangeführt.

Entschuldigungen
Die Krankmeldung erfolgt über unsere App „Sdui“. Sie klicken in der App oder im Web-Browser auf „Mehr“ und dann auf „Abmeldungen“.

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind spätestens 15 min vor Unterrichtbeginn.
Sobald Ihr Kind wieder in die Schule kommen kann, muss der Klassenlehrer/in eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden.

Eine Krankmeldung am letzten Schultag vor den Pfingst- oder Sommerferien muss mit einem Attest belegt werden.

F

Fahrradfahren
Eltern entscheiden, ob ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen.
Die Schule empfiehlt den Schulweg alleine mit dem Fahrrad ohne elterliche Begleitung nach der Fahrradprüfung.
Grundsätzlich darf der Schulweg nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zurückgelegt werden. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind das Fahrradfahren zur Schule und achten Sie darauf, dass es immer einen Fahrradhelm trägt.

Fahrradprüfung
Im 4. Schuljahr findet die theoretische und praktische Radfahrausbildung statt. Die Kinder fahren mit dem Bus gemeinsam zur Jugendverkehrsschule nach Kißlegg.

Fasnet
Am bromigen Freitag wird in unserer Schule Fasnet gefeiert. Die Kinder kommen verkleidet in die Schule.

Förderverein
Die zwei Fördervereine der Grundschule Christazhofen-Ratzenried unterstützt die Arbeit der Grundschule schnell und unbürokratisch. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter „Förderverein

Ferien und Bewegliche Ferientage
Die Ferientermine werden vom Kultusministerium Baden-Württemberg festgelegt. Die Verteilung der beweglichen Ferientage auf das jeweilige Schuljahr wird zwischen den Argenbühler Schulen abgestimmt. Den Ferienkalender finden Sie in der Cloud auf Sdui.

Feueralarm
Am Anfang des Schuljahres findet ein Feueralarm statt. Die Kinder sollen hierbei das richtige Verhalten im Brandfall trainieren.

Fundsachen
Es bleiben immer wieder einmal Sachen in der Schule liegen. Diese werden in einer Kiste am Schuleingang gesammtelt.

Fotograf
Zu Beginn des Schuljahres kommt ein Fotograf und macht Klassen- und Einzelportraits aller Kinder. Es besteht kein Kaufzwang der Fotomappen.

G

Grundschulempfehlung
Im ersten Schulhalbjahr werden die Viertklasseltern zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung aller weiterführenden Schulen eingeladen. Im Dezember/Januar folgt ein Informations- und Beratungsgespräch, zu dem alle Eltern vom Klassenlehrer eine Einladung erhalten. Im Anschluss daran spricht die Klassenkonferenz eine Grundschulempfehlung aus. Diese Grundschulempfehlung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, ist jedoch unverbindlich. Eltern entscheiden darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen wird.

H

Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang.
Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden.
Hausaufgaben sollen zu selbstständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag beträgt im Durchschnitt:
1. Klasse: 20-30 Minuten, 2. Klasse: ca. 45 Minuten, 3. Klasse: ca. 60 Minuten, 4. Klasse: ca. 60 Minuten.

Hausschuhe
Die Kinder tragen im Schulhaus Hausschuhe. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sauberkeit im Schulgebäude und explizit in den Klassenräumen.

Hausrecht
Die Schulleitung hat in der Schule und auf dem Schulgelände das Hausrecht. Ist die Schulleitung nicht zugegen, kann eine Lehrkraft stellvertretend das Hausrecht ausüben.

​​​​​​​I

Informationen
Erhalten sie:

  • im Sekretariat
  • bei der Schulleitung
  • auf der Homepage
  • durch den Schulnewsletter
  • bei der Klassenlehrerin
  • bei den Elternvertretern
  • bei Elternabenden

K

Krankheit
Siehe Entschuldigungen

Konflikte
siehe Kommunikation

Kommunikation

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!
Kommunikationswege

​​​​​​​L

Läuse
Zur Ansteckung mit Läusen kommt es immer wieder. Sollen Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Bekämpfungshinweise erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. Nach erfolgreicher Behandlung kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Lehr- und Lernmittel
Lehr- und Lernmittel sind außer Schulbüchern alle Übungsmaterialien, Anschauungsmittel und Geräte, mit denen die Schüler arbeiten. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden Schulbücher ausgeliehen. Die finanziellen Mittel zu deren Anschaffung sind beschränkt. Bücher werden über mehrere Schuljahre ausgeliehen und sollten in gutem Zustand zurückgegeben werden. Bei unsachgemäßem Gebrauch müssen Eltern Ersatz leisten.

​​​​​​​M

Materialien
Vor Beginn des ersten Schuljahres bekommen die Kinder von den Klassenlehrerinnen eine Materialliste. Weitere Materialien können im Laufe der Schulzeit angeschafft werden. Die Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass die erforderlichen Materialien vorhanden sind, sowie auf den sorgsamen Umgang damit.

​​​​​​​N

Neue Medien
Der Einsatz neuer Medien hat in den letzten Jahren an unserer Schule zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der Anschaffung von Tablets soll die Unterrichtsqualität wie auch die Medienkompetenz der SchülerInnen gefördert und gefordert werden.

Newsletter
Durch den Newsletter erhalten die Eltern wichtige Informationen aus der Schule. Dort werden aktuelle Themen aufgegriffen und Termine bekannt gegeben. Der Newsletter wird über Sdui verschickt.

​​​​​​​P

Pause/Pausenspielzeug
Die Pausenaufsicht übernehmen die Lehrkräfte.
Der Pausenhof darf nicht verlassen werden.
Hilfe findet Ihr Kind bei der Aufsicht, im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
Die Kinder können Pausenspielzeug ausleihen.

​​​​​​​R

Religionsunterricht
Für konfessionellen Religionsunterricht gelten Mindestgruppengrößen. Dies führte in den vergangenen Jahren dazu, dass an unserer Schule kein evangelischer Religionsunterricht stattfand. Die Erziehungsberechtigten von konfessionslosen Schülerinnen und Schülern müssen erklären, ob Ihre Kinder an einem angebotenen Religionsunterricht teilnehmen sollen oder nicht. Dies gilt auch für Fälle in denen der Religionsunterricht der eigenen Konfession nicht angeboten wird. Eine Änderung ist jeweils zu Schuljahresbeginn möglich.

​​​​​​​S

Schulweg
Machen Sie Ihr Kind rechtzeitig mit dem Schulweg vertraut, damit es ihn selbstständig bewältigen kann.

Schwimmen
Schwimmunterricht findet in allen vier Klassenstufen statt. Wir fahren mit dem Bus in das Panoramabad Eglofs.

Schulfruchtprogramm
Ab dem Schuljahr 23/24 nehmen wir am Schulfruchtprogramm des Landkreises Ravensburg teil.
Das von der EU geförderte Programm soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Unsere Grundschule wird wöchentlich mit frischem Äpfeln von „Andi’s Bio Eck (Tettnang) beliefert.

Schulchor
Der Schulchor probt regelmäßig einmal in der Woche. Der Chor tritt bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen auf.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein gemeinsames Gremium von Eltern, Lehrern und Schulleitung. Die Mitgliederzahl der Schulkonferenz ist abhängig von der Schulgröße. An unserer Schule gehören der Schulkonferenz vier Elternvertreter, drei Lehrervertreter und der Schulleiter an

Schülergottesdienst
An beiden Standorten wird einmal wöchentlich ein kath. Schülergottesdienst angeboten, dessen Besuch freiwillig ist. Es handelt sich um ein Angebot der Kirche. Es besteht keine Aufsichtspflicht von Seiten der Schule. Auch der Weg zur Kirche ist nicht über die Schule versichert. Kinder die betreut werden sollen, nehmen die Kernzeitbetreuung in Anspruch

Schulsozialarbeit
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage, unter „hier

Schulordnung
Die Schulordnung regelt das Zusammenleben im Schulalltag. Die verbindliche Schulordnung finden Sie in der Cloud auf Sdui.

Schul-Kleidung
weitere Infos finden Sie "hier"

Schulweg
Einschulung heißt für viele Kinder, sich zum ersten Mal alleine im Straßenverkehr bewegen zu müssen. Bedenken Sie bitte dabei, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Sie haben insbesondere kein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein und können Geschwindigkeiten im Straßenverkehr nur schwer einschätzen. Legen Sie deshalb den Weg zur Schule oder zur Bushaltestelle genau fest.

Bitte üben Sie den Schulweg mit Ihren Kindern noch vor der Einschulung und begleiten Sie Ihre kleinen Abc-Schützen an den ersten Schultagen.

Hier nun einige Tipps:

  • Legen Sie zusammen mit Ihrem Kind die genauen Querungsstellen fest (unter Berücksichtigung der Sichtverhältnisse und gefahrenen Geschwindigkeiten).
  • Machen Sie Ihre Kinder auf Risiken aufmerksam.
  • Nehmen Sie notfalls einen kleinen Umweg in Kauf, wenn sich dadurch kritische Stellen vermeiden lassen.
  • Auch das Warten an der Bushaltestelle will gelernt sein.
  • Befragen Sie Eltern, deren Kind bereits zu unserer Grundschule geht, nach ihren Erfahrungen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genug Zeit für den Schulweg hat und den Bus bzw. die Schule ohne Eile erreichen kann.

Sekretariat
Das Sekretariat ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 – 10.30 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten und falls das Büro nicht besetzt ist, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email an poststelle(at)gs-christazhofen-ratzenried.schule.bwl.de schreiben. Es besteht auch die Möglichkeit Frau Weber oder Frau Hilebrand über Sdui anzuschreiben

Sportunterricht
Für den Sportunterricht ist Sportbekleidung (Sporthose, T-Shirt und Hallenschuhe) nötig. Die Kinder haben zur Aufbewahrung einen eigenen Garderobenhaken im Eingangsbereich oder vor dem Klassenzimmer. Mindestens wöchentlich nehmen die SchülerInnen das Sportzeug mit nach Hause, damit es gewaschen werden kann.

​​​​​​​U

Unfall
Es passieren immer wieder kleinere Unfälle. Die Kinder sind auf dem Weg von und zur Schule, während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden über die Unfallkasse BW versichert. Bei einem Schulunfall werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Sollte ein Arztbesuch erforderlich sein, ist das Sekretariat zu benachrichtigen, damit eine Unfallanzeige gefertigt werden kann.

Unterrichtszeiten

Ratzenried Christazhofen

1. Stunde 7.30 - 8.15
2. Stunde 8.15 - 9.00
3. Stunde 9.00 - 9.45
9.45 - 9.55 (Vesper im Klassenverband)
9.55 - 10.15 (Hofpause)
4. Stunde 10.15 - 11.00
5. Stunde 11.00 - 11.45
6. Stunde 11.00 – 12.30

1. Stunde 7.45 - 8.30
2. Stunde 8.30 - 9.15
3. Stunde 9.15 - 10.00
10.00 - 10.10 (Vesper im Klassenverband)
10.10-10.30 (Hofpause)
4. Stunde 10.30-11.15
5. Stunde 11.15 - 12.00
6. Stunde 12.00 – 12.45

V

VERA
Im 3. Schuljahr nehmen alle Schülerinnen und Schüler an einem landesweiten Vergleichstest in den Fächern Deutsch und Mathematik teil.

​​​​​​​W

Weiterführende Schulen
Im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres findet ein Informationsabend zum Übergang an die weiterführenden Schulen statt. Dort liegt u.a. Info-Material, z.B. Einladungen zum Tag der offenen Tür der weiterführenden Schulen aus. Zudem findet eine individuelle Beratung durch den/die Klassenlehrer/in im ersten Halbjahr der Klasse 4 statt.

​​​​​​​Z

Zahngesundheit
Einmal im Schuljahr findet eine verpflichtende Zahnuntersuchung aller Kinder durch das Landratsamt Ravensburg statt.

Zeugnisse
Klassen 1: Schulbericht am Schuljahresende
Klassen 2: Schulbericht zum Halbjahr und zum Schuljahresende
Klasse 3: Halbjahresinformation und ein Zeugnis zum Schulende
Klasse 4: Halbjahresinformation, Grundschulempfehlung und ein Zeugnis zum Schulende